Antrag auf Tierhaltung stellen!
Zustimmungspflichtige Handlungen des Mietglieds/Mieters
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf die mietvertraglichen Regelungen hinweisen. Die Haltung eines Haustieres bedarf der Zustimmung der Genossenschaft, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt (z. B. Fische, Hamster, Vögel). Daher denken Sie bitte daran, vor Anschaffung eines Tieres bei uns einen formlosen Antrag auf Genehmigung zur Tierhaltung zu stellen. Folgende Angaben sind dafür erforderlich: Tierart, Foto vom Tier und bei Hunden die Rasse sowie die Schulterhöhe im ausgewachsenen Zustand.
Eine Auflistung aller weiteren zustimmungspflichtigen Handlungen des Mitglieds/Mieters finden Sie im Mietvertrag unter § 11. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuer unter der Tel.-Nr. 039201 511-0.
Sollten Sie bereits ein Haustier besitzen aber keine Genehmigung dafür, dann bitten wir Sie, dies umgehend nachzuholen. Andernfalls sind wir berechtigt bei Beschwerden die sofortige Abschaffung des Haustieres zu verlangen.
Ihr AWG-Team



